»Wieder drang er ein in meinen Personalen Raum.

Die Aufgabe entreißend.

Es kann an einen Lehrling erinnern, dem der Meister etwas aus der Hand nimmt, um es selber zu machen.

 

In einem Fall wäre es berechtigt: bei akuter Gefahr.

 

In anderen Fällen wäre Sprechen angezeigt.

 

Ich setze hiermit die Grenze.

Dringt noch einmal jemand in dieser Weise in meinen personalen Raum ein, werde ich wie mit einer MG zurückschießen.

 

Ich warne hiermit; wenn ich noch mal so angefasst werde.

 

Nein, sagte J., das spielt sich zuweilen in Innenräumen ab.  

Ist nicht verhaltenswirksam.

Schweigen, Sperren von Ressourcen.«